Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Elisabeth-Tombrock-Hauses gegenüber dem Dienstgeber.

Sie besteht derzeit aus 5 Mitgliedern:

Marieluise Röttger, Vorsitzende
Astrid Schneemelcher, stellv. Vorsitzende
Sandra Herkelmann
Katrin Kilian
Viktoria Bulatovic

Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeitervertreter führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen und dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert, nicht benachteiligt oder bevorzugt werden.

Grundlagen

Grundlage der Tätigkeit der MAV ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wurde zunächst als Rahmenordnung für ein einheitliches Mitbestimmungsrecht von den deutschen Bischöfen verabschiedet. Auf dieser Grundlage wird die Rahmenordnung mit geringen Änderungen dann in allen Bistümern der Bundesrepublik Deutschland durch den jeweiligen Bischof als kirchlichem Gesetzgeber in Kraft gesetzt. Diese jeweilige MAVO des Bistums ist kirchenrechtlich verbindlich und stellt das Mitbestimmungsrecht für die kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums dar. Das Betriebsverfassungsgesetz hat im kirchlichen Bereich keine Gültigkeit.

Aufgaben

Zu den allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehört u. a. die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV und die gegenseitige Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 26 ff. MAVO). Das heißt, Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich regelmäßig gegenseitig über die Angelegenheiten, die das Elisabeth-Tombrock-Haus betreffen.

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter kann sich mit Fragen oder Problemen, die sich aus ihrem/seinem Arbeitsbereich oder Dienstverhältnis ergeben, jederzeit an die Mitarbeitervertretung wenden. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und trägt diese, falls sie berechtigt erscheinen, dem Dienstgeber vor und wirkt auf deren Erledigung hin.
Die Mitarbeitervertreter sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Persönliche Angelegenheiten von Mitarbeiter(inne)n, die ihnen zur Kenntnis kommen, werden vertraulich behandelt.

Möchten Sie sich mit Fragen, Anregungen oder Problemen an die Mitarbeitervertretung richten?
Sprechen Sie unsere Mitarbeitervertretung gerne an - persönlich oder schriftlich unter mav.eth(at)st-clemens-gmbh.de oder über das Postfach am Empfang.